Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kräutertees nicht als Tee deklariert werden, sondern als Aufgußgetränke. Dies gilt auch für Früchte- und Rooibushgetränke.
Yuzu - Früchtetee, aromatisiert Kennen Sie schon die Superfrucht und den Alleskönner Yuzu? Bekannt aus der traditionellen asiatischen Küche, ist sie nun auch bei uns gefragter denn je. Sie gilt a...
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