Jiaogulan

Kraut, geschnitten

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden und Interessenten:

Dieses Produkt ist in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen.

Wir dürfen (wie jeder andere Händler in Deutschland auch!) dieses Produkt derzeit nicht als Lebensmittel anbieten. Die Brüsseler Bürokraten haben die Novel Food Verordnung beschlossen und Deutschland ist wieder einmal mehr Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Verordnungen. Laut der Novel Food - Verordnung müssen Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht bekannt oder nicht in nennenswertem Umfang angeboten wurden, neu zugelassen werden.

So eine Zulassung kostet jedoch einige 10.000 Euro. Der einzige Weg, eine Zulassung als Lebensmittel zu erhalten, wären umfangreiche und kostenintensive Studien und Testverfahren. Große Firmen und Pharmakonzerne können sich dies sehr locker leisten, haben jedoch nur begrenzt Interesse an der Vermarktung von Kräutern. Vielmehr sollen hier die teuren Arzneiprodukte verkauft werden.

Kleine Betriebe, Kräuterkundige, Liebhaber alternativer Medizin und der Kräutereinzelhandel sind die Verlierer. Derzeit ist der Status vieler Produkte ungeklärt und in der Schwebe.

Hätte es diese Verordnung einige Jahre früher gegeben, hätten wir keine Mangos, keine Physalis und keine Papaya!

Bedauerlicherweise mehren sich seit geraumer Zeit Maßnahmen und Verordnungen (Novel Food, Health Claims, usw.), die den Kräuterhandel und das Bewerben von Kräutern erschweren und verhindern. Ob diese sinnvoll sind, oder ob hier wieder einmal die Lobbyarbeit der Konzerne unterstützt wird, mag jeder für sich entscheiden. Vordergründig wird der Verbraucherschutz für die getroffenen Maßnahmen angeführt, dennoch liegt der Verdacht nahe, dass hier auch andere Interessen ein Rolle spielen könnten.

Wenn Sie die Möglichkeit und das Interesse haben, wehren Sie sich gegen diese Bevormundungen! Entweder bei lokalen Behörden, Politikern oder auch bei unseren Bundestagsabgeordneten.

Aus diesen Gründen können wir dieses Produkt nicht mehr als Lebensmittel anbieten. Da dieses pflanzliche Produkt, wie viele andere auch, eine Wechselwirkung auf andere Pflanzen hat, könnten Sie selbstverständlich auch einen Aufguss damit zubereiten und nach Abkühlung Ihre Pflanzen gießen. Diese werden es Ihnen mit einem tollen Wachstum danken.

Bitte beachten Sie also: Wir bieten dieses Produkt nicht mehr als Lebensmittel, sondern ausschließlich für Studien- oder Dekozwecke, als Badezusatz für ein erfrischendes Fußbad bzw. als natürlichen Dünger, an!




11,50 EUR

incl. 19% USt. zzgl. Versand
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